- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) www.immo-best-of.info
Teil 1: Die Bedingungen zur Auftrags-Annahme
2.0 Das Angebot ist frei.
Insoweit nicht nach 2.1. eingeschränkt, muss das Angebot frei und kostenfrei, geprüft und angenommen werden können. Das kostenpflichtige zusenden von Informationsmaterial, eine etwa zwingende Mitgliedschaft in einer wie auch immer bezeichneten Vereinigung körperlicher oder rechtlicher Art, sowie die Vor- oder Zwischenschaltung kostenpflichtiger Telefon-Nummern, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden umgehend gemeldet.
2.1 Einschränkung der Angebotsfreiheit
Dem Anbieter steht in jedem Falle das Recht zu, ein über die Prüfung der veröffentlichten Angaben hinausgehendes Prüfungsverlangen, zu verwehren, wenn er dies aus persönlichen, wettbewerbstechnischen oder sonstigen Gründen für geboten hält. Eine Pflicht zur Erläuterung der Verwehrung besteht nicht.
Die Aufhebung dieses Verwehrens, darf an Auflagen gekoppelt werden, wenn diese inhaltlich, den Ausführungen nach 2.0. genügen.
3.0 Zusicherung der Wahrheitsmäßigkeit des Angebotes
Der Anbieter sichert die Rechtmäßigkeit des Angebotes, sowie eine ordentliche und wahrheitsgemäße Bearbeitung, aller zur Veröffentlichung bestimmten Angaben, zu. Vorsätzliche, grobe Fehlangaben hinsichtlich Nutzung, Wert oder Verfügbarkeit des Angebotes (Verschleierung oder Zurückhaltung erheblicher Mängel, sowie Lockvogelangebote ) sind verboten. Wird solches durch immo-best-of.info festgestellt, wird das Angebot unmittelbar gesperrt und der Anbieter per E-Mail zur Korrektur gebeten. Bei Unterlassung wird das Angebot gelöscht. Ein Recht auf Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen, besteht nicht.
3.1 Zusicherung der Rechtmäßigkeit zur Veröffentlichung angefügter Texte und Bilder
Der Anbieter sichert die persönlichen, oder ihm übertragenen Rechte, zur Veröffentlichung der notwendigen Texte, sowie evtl. angefügter Bilder, ohne Einschränkungen zu. Diesbezügliche Anfragen Dritter, werden datensicherungs-konform an den Anbieter weitergeleitet. Ergibt sich ein Streitfall, wird das betreffende Angebot, zunächst bis zur Klärung, nicht weiter veröffentlicht. Rückerstattungen evtl. bereits getätigter Zahlungen, gibt es nicht.
4.0 Veröffentlichung des Angebotes bei immo-best-of.info
Jede Bestellung bedarf der Annahme durch immo-best-of.info. Ist diese gegeben, wird das Angebot binnen 4 Werktagen nach Eingang veröffentlicht. Der Anbieter ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der an immo-best-of.info übermittelten Daten. Als Nachweis dafür gilt das jeweilige Bestellformular. Grundsätzlich steht das Angebot dem Markt wie von diesem beschrieben und bebildert, zur Verfügung.
4.1 Hinderungsgründe für eine Veröffentlichung bei immo-best-of.info
Verstößt der Inhalt gegen geltendes Recht, oder aber ist dieser sittenwidrig, unwahrhaftig oder erkennbar rassistisch, wird von einer Veröffentlichung abgesehen. Der Besteller wird kurzfristig per E-Mail über den Hinderungsgrund benachrichtigt und um Unterlassung per schriftlicher Korrektur gebeten. Führt diese glaubwürdig zur Hinfälligkeit des Hinderungsgrundes, wird das Angebot binnen 4 Werktagen veröffentlicht. Ansonsten wird davon abgesehen.
Teil 2: Bedingungen für "Immo-best-of.info" hinsichtlich Ausführung, Gewährleistung, Widerspruchfrist und der Haftung für Schadenersatz.
5.0 Haftungsbedingungen
immo-best-of.info haftet im Zuge der Leistungserbringung grundsätzlich für alle Fälle von leichter und grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in dem Rahmen, wie er für Verträge mit kommerziellem Verwertungshintergund, vernünftiger Weise angenommen werden kann. Als Höchstbetrag gelten €1.000.- als vereinbart.
Grundsätzlich steht immo-best-of.info zunächst aber immer eine einmalige Mängelbehebung, auch nach Veröffentlichung des Angebotes, zu. Diese wird unmittelbar nach Bekanntgabe des Auftragsgebers zur Kenntnis genommen und binnen 1- 4 Werktagen erüllt. Dieser Zeitraum ist seitens des Anbieters grundsätzlich zu beachten. Die Mängelrüge kann per vorgefertigtem Formular, E-Mail, oder per Post erfolgen. In einfachen Fällen ist auch eine telefonische Übermittlung möglich.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller das Vertragsverhältnis lösen, eine in etwa bereits erbrachte geldwerte Leistung ganz oder teilweise zurückfordern und Schadenersatz verlangen. Maßgebend sind hier die Bestimmungen des BGB § 634 Absatz 3 und 4.
5.1 Kostenlose Auflösung der Bestellung durch den Auftragsgeber per Widerruf, innerhalb 14 Tagen nach der ersten Veröffentlichung.
Dem Aufraggeber steht das Recht zu, den Auftrag binnen 14 Tagen nach der ersten Veröffentlichung auch ohne weiteren Grund zu Widerrufen. Der Widerruf ist kostenfrei. Das bestellte Immobilien-Angebot wird unmittelbar gelöscht, diesbezügliche Zahlungen unmittelbar erstattet.
5.2 Widerrufsbelehrung über die Annahme dieser Vertragserklärung (AGB) oder/und für den Widerruf Ihrer Bestellung
Sie können die Annahme dieser AGB auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen nach der 14 Tagesfrist ab Erst- Veröffentlichung (s. 5.1), in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Vertrag wird aufgehoben und die Veröffentlichung eingestellt. Eine Forderung bereits erstatteter oder noch ausstehender Zahlungen, ist jedoch nicht mehr möglich.
Der Widerruf ist zu richten an:
TANDEM Internetdienste UG (haftungsbeschränkt)
immo-best-of.info
Kirchheimer Strasse 37
73249 Wernau (Neckar)
mail: tandem-ug@t-online.de
Fon: 07153 / 6 14 91 50
Ende der Widerrufsbelehrung.
6.0 Haftung bei Ausfall der Software infolge Unwetter, Hacker, PC-Störungen etc.
Grundsätzlich nutzt Immo-best-of.info nur nachweisbare Top-Firmen für die Erstellung, Sicherung und weitestgehende Störlosigkeit in der Bereitstellung gehobener WEB-Angebote. Dennoch lassen sich zeitweilige Fehler - hauptsächlich bei der Übertragung von Bildern und Texten - nicht ganz vermeiden. Teilweise durch zu langsame Datenübertragung, falsche Verschlüsselungen, falsche Bild- und Text-Formate oder andere ungeeignete Datei-Bereitstellungen. Dazu kommen noch ungefilterte Störungen duch "Lausbubenstreiche", professionelle Hacker. usw. Letztere insbesondere im Bemühen, gut gesicherte Großanlagen still zu legen. Dennoch ist die Darstellung der beauftragten Angebote in der Regel zu mindestens 99,9% / Jahr gesichert. Gleiches gilt auch für die Aufbereitung der Angebote durch immo-best-of.info. Eine Entschädigungszahlung seitens immo-best-of.info ist daher in allen diesen Fällen nicht gegeben.
Gleiches gilt für Ausfälle oder Störungen beim Internet-Service-Provider, oder bei PC-Ausfällen im Büro Immo-best-of.info. Grundsätzlich sind alle Rechner (hp) neu und werden alle 2 Jahre erneuert, auch wenn diese völlig fehlerfrei arbeiten. Alle wichtigen Daten werden zudem noch in zusätzlichen externen Speichern und in der Telecom-Magenta, sowie automatisch extern in der Buchhaltungs-Software (Haufe / Lexware) gespeichert. Mehr Sicherheit und schnellere Bereitstellung im Falle Strom-, Netzwerk oder Hacker-Ausfall, geht nicht. Daher gilt ebenfalls: Eine Entschädigung gibt es nicht.
6.1 Keine Haftung bei negativen Auswirkungen durch die Nutzung verlinkter Angebote aus der WEB-Site immo-best-of.info heraus.
Ein Verweis (eine Verlinkung) auf weitere immo-Angebote einzelner immo-Anbieter oder Makler, hin zu den Veröffentlichugen anderer WEB-Sites, kann von immo-best-of.info nicht dauerhaft auf Funktion oder Inhalt der Bestimmungen nach Teil 1 dieser AGB, überprüft werden. Zudem können AGB und Datenschutz deutlich von den AGB- und Datenschutz-Erklärungen der WEB-Site von immo-best-of.info, abweichen. Eine Entschädigung gleich welcher Art durch Nutzung verlinkter Hinweise, ist daher nicht gegeben.
7.0 Schlußbemerkungen
Bisweilen ist eine Änderung dieser AGB notwendig. Teils durch Erweiterung unserer Angebote, teils aber auch durch gesetzliche Neuerungen. Alle Kunden, auf deren Vertragsverhältnis mit immo-best-of.info diese Neuerungen zutreffen, werden per E-Mail benachrichtigt. Es bleibt dem Kunden überlassen, diesem neuen Teil der AGB stillschweigend zuzustimmen, oder aber für den Rest der Laufzeit die allgemeinen, gesetzlichen Vorschriften, die dann automatisch greifen, ohne weitere Formalitäten anzuerkennen.
8.0 Mündliche Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
8.1 Gerichtsstand für Vollkaufleute
Es gelten in jedem Falle deutsches Recht und als Gerichtsstand Stuttgart , soweit der Besteller (Anbieter) Kaufmann im Sinne des § 38 ZPO ist, als vereinbart. Für die Klärung mit privaten Anbietern, kann der Gerichtsort durch diese selbst bestimmt werden.
Stand: Juni 2024
Ende der AGB